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Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU definiert Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte und Baugruppen in Abhängigkeit von deren Gefahrenpotential, sowie Konformitätsbewertungsverfahren, welche beim Entwurf, der Fertigung und der Abnahme zur Anwendung kommen, um die Konformität mit den Sicherheitsanforderungen zu prüfen. Zu diesem Zweck werden von der DGRL erfasste Druckgeräte und Baugruppen in Kategorien eingestuft, aus denen sich die anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren ableiten.
Die DGRL ist für verfahrenstechnische Anlagen insbesondere für die Auslegung und Beschaffung von Behältern und Rohrleitungen relevant. Eine höhere Einstufung in die Kategorien der DGRL und damit ausführlichere anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren bedeuten höhere Kosten zur Beschaffung der Komponenten, weswegen bereits bei der Auslegung die Einstufung gemäß DGRL berücksichtigt wird.
Die DGRL gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0.5bar über dem atmosphärischen Druck von 1.013bar(a). Als Druckgeräte gelten Rohrleitungen und Behälter sowie druckhaltende Ausrüstungsteile. Eine aus mehreren Druckgeräten bestehende, funktionale Einheit wird als Baugruppe bezeichnet.
Es gilt die in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Ausschlüsse zu berücksichtigen, für welche die DGRL nicht zur Anwendung kommt. Diese umfassen Komponenten, die von anderweitigen Normen und Richtlinien erfasst werden, wie unter anderem Motoren, Pumpen, Verdichter und Turbinen.
Druckgeräte und Baugruppen werden nach einem in der DGRL vorgegebenen Muster in vier Kategorien eingestuft, welche mit den römischen Ziffern I, II, III und IV gekennzeichnet sind. In Abhängigkeit der Kategorie muss mittels vorgegebener Verfahren die Konformität mit den in der Richtlinie definierten Sicherheitsanforderungen geprüft werden. Einen Sonderfall bilden Druckgeräte und Baugruppen, die in den Geltungsbereich der DGRL fallen, die Sicherheitsanforderungen jedoch nicht erfüllen und keinem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden müssen. Für diese Druckgeräte gilt mit Verweis auf Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie, dass Entwurf, Fertigung und Abnahme gemäß "guter Ingenieurpraxis" zu erfolgen haben.
Die Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte werden in Anhang I der DGRL definiert. Diese setzen sich unter anderem zusammen aus Vorgaben zum Entwurf des Druckgerätes, zur Fertigung, zur Abnahme und zu den Werkstoffen.
Im Rahmen des Entwurfs des Druckgerätes muss durch Berechnungsmethoden oder durch experimentelle Auslegungsmethoden die Druckfestigkeit bei den nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Prozessbedingungen nachgewiesen werden. Dazu sind die Auswirkungen von Verschleiß, Korrosion und anderweitigen chemischen Einflüssen sowie von Ermüdung zu berücksichtigen.
Falls die Möglichkeit besteht, dass die zulässigen Druckgrenzen überschritten werden, sind Druckgeräte mit geeigneten Schutzeinrichtungen auszustatten. Diese Einrichtungen sind so auszuführen, dass der maximal zulässige Druck (PS) nicht betriebsmäßig überschritten wird. Eine kurzzeitige Überschreitung von höchstens 10% des PS ist jedoch zulässig.
Die Abnahme eines Druckgerätes soll eine Druckfestigkeitsprüfung einschließen, die üblicherweise in Form eines hydrostatischen Drucktests erfolgt. Der Prüfdruck muss so gewählt werden, dass die Belastung des Druckgeräts mindestens dem höheren der zwei sich aus den folgenden Bedingungen ergebenden Werte entspricht.
Mittels den in Anhang II der DGRL definierten Konformitätsbewertungsdiagrammen werden Druckgeräte in Abhängigkeit mehrerer Faktoren in eine der vier Kategorien der DGRL eingestuft. Für die Einstufung wird unterschieden, ob es sich um eine Rohrleitung oder einen Behälter handelt. Beim Prozessmedium wird zwischen gefährlichen und ungefährlichen Fluiden unterschieden und zwischen gasförmigem und flüssigem Aggregatzustand. Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der maximal möglichen Temperatur um mehr als 0.5bar über dem atmosphärischen Druck von 1.013bar(a) liegt, werden als gasförmig behandelt. Aus diesen Faktoren ergeben sich acht Gruppen von Druckgeräten, für die jeweils ein eigenes Konformitätsbewertungsdiagramm existiert. Eine Ausnahme innerhalb dieser Einstufung bilden befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte mit Überhitzungsrisiko zur Erzeugung von Dampf oder überhitztem Wasser. Für Drückgeräte dieser Art gibt es ein separates, zusätzliches Konformitätsbewertungsdiagramm. Mit dieser Ausnahme ergeben sich insgesamt neun Konformitätsdiagramme.
In den Konformitätsdiagrammen ist auf der y‑Achse der maximal zulässige Druck (PS) und auf der x‑Achse, im Falle von Rohrleitungen, die Nennweite, beziehungsweise, im Falle von Behältern, das Volumen aufgetragen. Die aufgespannte Fläche ist für jedes Diagramm nach einem individuellen Muster in die vier Kategorien der DGRL aufgeteilt. Um die für eine Komponente gültige Kategorie festzustellen, wird das zugehörige Diagramm ermittelt und anschließend der maximal zulässige Druck (PS) sowie das Volumen, beziehungsweise die Nennweite, auf den entsprechenden Achsen aufgetragen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Schritte zur Bestimmung des für ein Druckgerät zur Anwendung kommenden Konformitätsbewertungsdiagramms. Bei der Festlegung der Kategorie sind die in Anhang II für ausgewählte Konformitätsbewertungsdiagramme definierten Ausnahmeregelungen zur berücksichtigen. Zudem gilt, dass Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, wie Sicherheitsventile und Berstscheiben, unter Kategorie IV fallen.
In Anhang III der DGRL werden für jede der vier Kategorien die verfügbaren Konformitätsbewertungsverfahren in der Form der folgenden einzelnen Module und Kombinationen von zwei Modulen definiert. Entsprechend der Kategorie, in welche ein Druckgerät beziehungsweise eine Baugruppe eingestuft ist, ist vom Hersteller eines der verfügbaren Konformitätsbewertungsverfahren zu wählen.
Wir berücksichtigen die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie bei der Festlegung der Kapazität und der Betriebsbedingungen der Anlagenkomponenten, um Einstufungen in höhere Kategorien zu vermeiden und die Beschaffungskosten zu reduzieren.
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