Druckgeräterichtlinie

Die Druck­geräte­richtlinie 2014/68/EU definiert Sicherheits­anforderungen an Druckgeräte und Baugruppen in Abhängigkeit von deren Gefahren­potential, sowie Konformitäts­bewertungs­verfahren, welche beim Entwurf, der Fertigung und der Abnahme zur Anwendung kommen, um die Konformität mit den Sicherheits­anforderungen zu prüfen. Zu diesem Zweck werden von der DGRL erfasste Druckgeräte und Baugruppen in Kategorien eingestuft, aus denen sich die anzuwendenden Konformitäts­bewertungs­verfahren ableiten.

Die DGRL ist für verfahrens­technische Anlagen insbesondere für die Auslegung und Beschaffung von Behältern und Rohrleitungen relevant. Eine höhere Einstufung in die Kategorien der DGRL und damit ausführlichere anzuwendende Konformitäts­bewertungs­verfahren bedeuten höhere Kosten zur Beschaffung der Komponenten, weswegen bereits bei der Auslegung die Einstufung gemäß DGRL berücksichtigt wird.

Geltungs­bereich

Die DGRL gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0.5bar über dem atmosphärischen Druck von 1.013bar(a). Als Druckgeräte gelten Rohrleitungen und Behälter sowie druckhaltende Ausrüstungsteile. Eine aus mehreren Druckgeräten bestehende, funktionale Einheit wird als Baugruppe bezeichnet.

Es gilt die in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Ausschlüsse zu berücksichtigen, für welche die DGRL nicht zur Anwendung kommt. Diese umfassen Komponenten, die von anderweitigen Normen und Richtlinien erfasst werden, wie unter anderem Motoren, Pumpen, Verdichter und Turbinen.

Kategorien

Druckgeräte und Baugruppen werden nach einem in der DGRL vorgegebenen Muster in vier Kategorien eingestuft, welche mit den römischen Ziffern I, II, III und IV gekennzeichnet sind. In Abhängigkeit der Kategorie muss mittels vorgegebener Verfahren die Konformität mit den in der Richtlinie definierten Sicherheits­anforderungen geprüft werden. Einen Sonderfall bilden Druckgeräte und Baugruppen, die in den Geltungs­bereich der DGRL fallen, die Sicherheits­anforderungen jedoch nicht erfüllen und keinem Konformitäts­bewertungs­verfahren unterzogen werden müssen. Für diese Druckgeräte gilt mit Verweis auf Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie, dass Entwurf, Fertigung und Abnahme gemäß "guter Ingenieur­praxis" zu erfolgen haben.

Sicher­heits­anforderungen

Die Sicherheits­anforderungen an Druckgeräte werden in Anhang I der DGRL definiert. Diese setzen sich unter anderem zusammen aus Vorgaben zum Entwurf des Druckgerätes, zur Fertigung, zur Abnahme und zu den Werkstoffen.

Entwurf

Im Rahmen des Entwurfs des Druckgerätes muss durch Berechnungs­methoden oder durch experimentelle Auslegungs­methoden die Druckfestigkeit bei den nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Prozess­bedingungen nachgewiesen werden. Dazu sind die Auswirkungen von Verschleiß, Korrosion und anderweitigen chemischen Einflüssen sowie von Ermüdung zu berücksichtigen.

Druckabsicherung

Falls die Möglichkeit besteht, dass die zulässigen Druckgrenzen überschritten werden, sind Druckgeräte mit geeigneten Schutz­einrichtungen auszustatten. Diese Einrichtungen sind so auszuführen, dass der maximal zulässige Druck (PS) nicht betriebsmäßig überschritten wird. Eine kurzzeitige Überschreitung von höchstens 10% des PS ist jedoch zulässig.

Druckprüfung

Die Abnahme eines Druckgerätes soll eine Druck­festigkeits­prüfung einschließen, die üblicherweise in Form eines hydrostatischen Drucktests erfolgt. Der Prüfdruck muss so gewählt werden, dass die Belastung des Druckgeräts mindestens dem höheren der zwei sich aus den folgenden Bedingungen ergebenden Werte entspricht.

Konformitäts­bewertungs­diagramme

Mittels den in Anhang II der DGRL definierten Konformitäts­bewertungs­diagrammen werden Druckgeräte in Abhängigkeit mehrerer Faktoren in eine der vier Kategorien der DGRL eingestuft. Für die Einstufung wird unterschieden, ob es sich um eine Rohrleitung oder einen Behälter handelt. Beim Prozess­medium wird zwischen gefährlichen und ungefährlichen Fluiden unterschieden und zwischen gasförmigem und flüssigem Aggregat­zustand. Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der maximal möglichen Temperatur um mehr als 0.5bar über dem atmosphärischen Druck von 1.013bar(a) liegt, werden als gasförmig behandelt. Aus diesen Faktoren ergeben sich acht Gruppen von Druckgeräten, für die jeweils ein eigenes Konformitäts­bewertungs­diagramm existiert. Eine Ausnahme innerhalb dieser Einstufung bilden befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte mit Überhitzungs­risiko zur Erzeugung von Dampf oder überhitztem Wasser. Für Drückgeräte dieser Art gibt es ein separates, zusätzliches Konformitäts­bewertungs­diagramm. Mit dieser Ausnahme ergeben sich insgesamt neun Konformitäts­diagramme.

In den Konformitäts­diagrammen ist auf der y‑Achse der maximal zulässige Druck (PS) und auf der x‑Achse, im Falle von Rohrleitungen, die Nennweite, beziehungsweise, im Falle von Behältern, das Volumen aufgetragen. Die aufgespannte Fläche ist für jedes Diagramm nach einem individuellen Muster in die vier Kategorien der DGRL aufgeteilt. Um die für eine Komponente gültige Kategorie festzustellen, wird das zugehörige Diagramm ermittelt und anschließend der maximal zulässige Druck (PS) sowie das Volumen, beziehungsweise die Nennweite, auf den entsprechenden Achsen aufgetragen.

Bestimmung des Konformitäts­bewertungs­diagramms

Die nachfolgende Grafik zeigt die Schritte zur Bestimmung des für ein Druckgerät zur Anwendung kommenden Konformitäts­bewertungs­diagramms. Bei der Festlegung der Kategorie sind die in Anhang II für ausgewählte Konformitäts­bewertungs­diagramme definierten Ausnahme­regelungen zur berücksichtigen. Zudem gilt, dass Ausrüstungs­teile mit Sicherheits­funktion, wie Sicherheitsventile und Berstscheiben, unter Kategorie IV fallen.

Graphic to determine the applicable conformity assessment table of the pressure equipment directive.

Konformitäts­bewertungs­verfahren

In Anhang III der DGRL werden für jede der vier Kategorien die verfügbaren Konformitäts­bewertungs­verfahren in der Form der folgenden einzelnen Module und Kombinationen von zwei Modulen definiert. Entsprechend der Kategorie, in welche ein Druckgerät beziehungsweise eine Baugruppe eingestuft ist, ist vom Hersteller eines der verfügbaren Konformitäts­bewertungs­verfahren zu wählen.

DRUCKGERÄTERICHTLINIE

Wir berück­sichtigen die Anforderungen der Druck­geräte­richtlinie bei der Festlegung der Kapazität und der Betriebs­bedingungen der Anlagen­komponenten, um Einstufungen in höhere Kategorien zu vermeiden und die Beschaffungs­kosten zu reduzieren.

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