Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL)

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Für verfahrenstechnische Anlagen ist die DGRL für die Auslegung und Beschaffung von Behältern und Rohrleitungen relevant. Behälter und Rohrleitungen deren Designdruck mehr als 0.5bar über dem atmosphärischen Druck von 1.013bar(a) liegen, werden nach einem in der DGRL vorgegebenen Muster in fünf Kategorien eingeteilt. Abhängig von der Kategorie muss der Fertigungsprozess mittels gegebener Konformitätsbewertungsverfahren überwacht werden. Die Zuordnung der Kategorie hängt von mehreren Faktoren ab. Es wird unterschieden, ob es sich um eine Rohrleitung oder einen Behälter handelt. Der Designdruck wird berücksichtigt, sowie, im Falle von Behältern, das Volumen, beziehungsweise, im Falle von Rohrleitungen, die Nennweite. Beim Prozessmedium wird zwischen gefährlichen und ungefährlichen Substanzen unterschieden und zwischen gasförmigem und flüssigem Aggregatszustand. Flüssigkeiten deren Dampfdruck bei der maximal zulässigen Temperatur um mehr als 0.5bar über dem atmospärischen Druck von 1.013bar(a) liegen werden als gasförmig behandelt.

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Was wir für Sie tun können!

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Wir stellen sicher, dass für die Fertigung aller Behälter und Rohrleitungen der Anlage die gemäß DGRL erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren angewendet werden.

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Wir prüfen Möglichkeiten zur Kostenreduktion mittels Anpassung der Auslegung von Behältern und Rohrleitungen der Anlage, so dass die gemäß DGRL zu erfüllenden Anforderungen an die Fertigung niedriger ausfallen.